Obligatorisches Bundesprogramm &
Feldschiessen

Obligatorisches Bundesprogramm

Die Schiesspflicht muss bis am 31.08.2024 in einem anerkannten Schiessverein absolviert werden. Es ist keine Anmeldung nötig. Für alle anderen Schützen ist das Bundesprogramm Programm freiwillig.

Termine

1. Obligatorische Übung
Sa. 27. April, 09:00 – 11:30 Uhr
(Standblattausgabe bis 11:00 Uhr)

2. Obligatorische Übung
Fr. 14. Juni, 18:00 – 20:00 Uhr
(Standblattausgabe bis 19:30 Uhr)

3. Obligatorische Übung
Sa. 10. August, 08:30 – 12:00 Uhr
(Standblattausgabe bis 11:30 Uhr)

4. Obligatorische Übung
Sa. 24. August, 08:30 – 12:00 Uhr
(Standblattausgabe bis 11:30 Uhr)

Reglemente

>Schiessverordnung
>Merkblatt Schiesswesen ausser Dienst 2024


Eidgenössisches Feldschiessen in Uster

Es ist keine Anmeldung nötig, das Feldschiessen ist kostenlos. Teilnehmen können Schweizer/Schweizerinnen ab dem 10. Lebensjahr. Ausländer können das Feldschiessen schiessen, sofern sie eine Bewilligung der kantonalen Militärbehörde haben.

Termine

Fr. 17. Mai (Vorschiessen)
18:00 – 20:00 Uhr

Fr. 24. Mai
18:00 – 20:00 Uhr

Sa. 25. Mai
09:00 – 12:00 Uhr

So. 26. Mai
09:00 – 12:00 Uhr

Reglemente

>Reglement Feldschiessen
>Schiessverordnung

Ranglisten

>Rangliste Schiessanlage Mühleholz 2023
>Beteiligung nach Verein Bezirk Uster 2023
>Vereinsrangliste Grütli-Feldschützen Uster 2023


Auszeichnungen


Anerkennungskarte & Kranzauszeichnung

Beim Obligatorischem Bundesprogramm kann die Anerkennungskarte erworben werden, beim Feldschiessen zusätzlich die Kranzauszeichnung. Die Punktelimiten unterscheiden sich je nach Altersategorie.
> Auszeichungslimitem FS & OP 300 m



Schützenauszeichnung Stgw 90

Die Schützenauszeichnung Stufe 1 und 2 können mittels Feldschiessen und Obligatorischem Bundesprogramm ausserdienstlich oder im JS Kurs erworben werden.
>Prüfungsbestimmungen



Feldmeisterschaftmedaille

Bei Erreichen von je 8 Anerkennungskarten im obligatorischen Bundesprogramm und Feldschiessen 300m, wird dem Schützen die erste Feldmeisterschaftsmedaille verliehen. Diese wird in drei Ausführungen verliehen, jedes mal zu den gleichen Bedingungen.
>Reglement Feldmeisterschaftsmedaille


Übernahme der persönlichen Waffe ins Privateigentum

Will der Ada nach dem Militärdienst sein Stgw 90 ins Privateigentum übernehmen, muss das Feldschiessen und das Obligatorische Bundesprogramm in den letzten 3 Jahren vor der Entlassung aus der Armee, mindestens je 2 mal geschossen worden sein. An der Entlassung müssen diese Schiessen im Militärischen Leistungsausweis vorgewiesen werden. Weiter muss ein Waffenerwerbschein und CHF 100 mitgebracht werden. Für die Übernahme der persönlichen Waffe wird keine Ausnahmebewilligung benötigt.
>Weitere Informationen

 


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