Obligatorisches Bundesprogramm &
Feldschiessen
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Obligatorisches Bundesprogramm
Die Schiesspflicht muss bis am 31. August 2025 in einem anerkannten Schiessverein absolviert werden. Es ist keine Anmeldung nötig. Für alle anderen Schützen ist das Bundesprogramm Programm freiwillig.
Termine
1. Obligatorische Übung
Samstag, 26. April
09:00 – 11:30 Uhr
Standblattausgabe bis 11:00 Uhr
2. Obligatorische Übung
Freitag, 13. Juni
18:00 – 20:00 Uhr
Standblattausgabe bis 19:30 Uhr
3. Obligatorische Übung
Samstag, 09. August
08:30 – 12:00 Uhr
Standblattausgabe bis 11:30 Uhr
4. Obligatorische Übung
Samstag, 23. August
08:30 – 12:00 Uhr
Standblattausgabe bis 11:30 Uhr
Reglemente
>Schiessverordnung
>Merkblatt Schiesswesen ausser Dienst 2025
Eidgenössisches Feldschiessen in Uster
Es ist keine Anmeldung nötig, das Feldschiessen ist kostenlos. Teilnehmen können Schweizer/Schweizerinnen ab dem 10. Lebensjahr. Ausländer können das Feldschiessen schiessen, sofern sie eine Bewilligung der kantonalen Militärbehörde haben.
Termine
Freitag, 16. Mai (Vorschiessen)
18:00 – 20:00 Uhr
Freitag, 23. Mai
18:00 – 20:00 Uhr
Samstag, 24. Mai
09:00 – 12:00 Uhr
Sonntag, 25. Mai
09:00 – 12:00 Uhr
Reglemente
>Reglement Feldschiessen
>Schiessverordnung
Ranglisten
>Rangliste Schiessanlage Mühleholz 2024
>Vereinsrangliste Grütli-Feldschützen Uster 2024
>Beteiligung nach Verein Bezirk Uster 2024
Auszeichnungen

Anerkennungskarte & Kranzauszeichnung
Beim Obligatorischem Bundesprogramm kann die Anerkennungskarte erworben werden, beim Feldschiessen zusätzlich die Kranzauszeichnung. Die Punktelimiten unterscheiden sich je nach Altersategorie.
> Auszeichungslimitem FS & OP 300 m

Schützenauszeichnung Stgw 90
Die Schützenauszeichnung Stufe 1 und 2 können mittels Feldschiessen und Obligatorischem Bundesprogramm ausserdienstlich oder im JS Kurs erworben werden.
>Prüfungsbestimmungen

Feldmeisterschaftmedaille
Bei Erreichen von je 8 Anerkennungskarten im obligatorischen Bundesprogramm und Feldschiessen 300m, wird dem Schützen die erste Feldmeisterschaftsmedaille verliehen. Diese wird in drei Ausführungen verliehen, jedes mal zu den gleichen Bedingungen.
>Reglement Feldmeisterschaftsmedaille
Übernahme der persönlichen Waffe ins Privateigentum
Will der Ada nach dem Militärdienst sein Stgw 90 ins Privateigentum übernehmen, muss das Feldschiessen und das Obligatorische Bundesprogramm in den letzten 3 Jahren vor der Entlassung aus der Armee, mindestens je 2 mal geschossen worden sein. An der Entlassung müssen diese Schiessen im Militärischen Leistungsausweis vorgewiesen werden. Weiter muss ein Waffenerwerbschein und CHF 100 mitgebracht werden. Für die Übernahme der persönlichen Waffe wird keine Ausnahmebewilligung benötigt.
>Weitere Informationen
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