Obligatorisches Bundesprogramm &
Feldschiessen

Obligatorisches Bundesprogramm

Die Schiesspflicht muss bis am 31. August 2025 in einem anerkannten Schiessverein absolviert werden. Es ist keine Anmeldung nötig. Für alle anderen Schützen ist das Bundesprogramm Programm freiwillig.

Termine

1. Obligatorische Übung
Samstag, 26. April
09:00 – 11:30 Uhr
Standblattausgabe bis 11:00 Uhr

2. Obligatorische Übung
Freitag, 13. Juni
18:00 – 20:00 Uhr
Standblattausgabe bis 19:30 Uhr

3. Obligatorische Übung
Samstag, 09. August
08:30 – 12:00 Uhr
Standblattausgabe bis 11:30 Uhr

4. Obligatorische Übung
Samstag, 23. August
08:30 – 12:00 Uhr
Standblattausgabe bis 11:30 Uhr

 

Reglemente

>Schiessverordnung
>Merkblatt Schiesswesen ausser Dienst 2025


Eidgenössisches Feldschiessen in Uster

Es ist keine Anmeldung nötig, das Feldschiessen ist kostenlos. Teilnehmen können Schweizer/Schweizerinnen ab dem 10. Lebensjahr. Ausländer können das Feldschiessen schiessen, sofern sie eine Bewilligung der kantonalen Militärbehörde haben.

Termine

Freitag, 16. Mai (Vorschiessen)
18:00 – 20:00 Uhr

Freitag, 23. Mai
18:00 – 20:00 Uhr

Samstag, 24. Mai
09:00 – 12:00 Uhr

Sonntag, 25. Mai
09:00 – 12:00 Uhr

Reglemente

>Reglement Feldschiessen
>Schiessverordnung

Ranglisten

>Rangliste Schiessanlage Mühleholz 2024
>Vereinsrangliste Grütli-Feldschützen Uster 2024
>Beteiligung nach Verein Bezirk Uster 2024


Auszeichnungen


Anerkennungskarte & Kranzauszeichnung

Beim Obligatorischem Bundesprogramm kann die Anerkennungskarte erworben werden, beim Feldschiessen zusätzlich die Kranzauszeichnung. Die Punktelimiten unterscheiden sich je nach Altersategorie.
> Auszeichungslimitem FS & OP 300 m



Schützenauszeichnung Stgw 90

Die Schützenauszeichnung Stufe 1 und 2 können mittels Feldschiessen und Obligatorischem Bundesprogramm ausserdienstlich oder im JS Kurs erworben werden.
>Prüfungsbestimmungen



Feldmeisterschaftmedaille

Bei Erreichen von je 8 Anerkennungskarten im obligatorischen Bundesprogramm und Feldschiessen 300m, wird dem Schützen die erste Feldmeisterschaftsmedaille verliehen. Diese wird in drei Ausführungen verliehen, jedes mal zu den gleichen Bedingungen.
>Reglement Feldmeisterschaftsmedaille


Übernahme der persönlichen Waffe ins Privateigentum

Will der Ada nach dem Militärdienst sein Stgw 90 ins Privateigentum übernehmen, muss das Feldschiessen und das Obligatorische Bundesprogramm in den letzten 3 Jahren vor der Entlassung aus der Armee, mindestens je 2 mal geschossen worden sein. An der Entlassung müssen diese Schiessen im Militärischen Leistungsausweis vorgewiesen werden. Weiter muss ein Waffenerwerbschein und CHF 100 mitgebracht werden. Für die Übernahme der persönlichen Waffe wird keine Ausnahmebewilligung benötigt.
>Weitere Informationen

 


Unsere Sponsoren

 

                         

 


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