Obligatorisches Bundesprogramm &
Feldschiessen
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Obligatorisches Bundesprogramm
Die Schiesspflicht muss bis am 31.08.2024 in einem anerkannten Schiessverein absolviert werden. Es ist keine Anmeldung nötig. Für alle anderen Schützen ist das Bundesprogramm Programm freiwillig.
Termine
1. Obligatorische Übung
Sa. 27. April, 09:00 – 11:30 Uhr
(Standblattausgabe bis 11:00 Uhr)
2. Obligatorische Übung
Fr. 14. Juni, 18:00 – 20:00 Uhr
(Standblattausgabe bis 19:30 Uhr)
3. Obligatorische Übung
Sa. 10. August, 08:30 – 12:00 Uhr
(Standblattausgabe bis 11:30 Uhr)
4. Obligatorische Übung
Sa. 24. August, 08:30 – 12:00 Uhr
(Standblattausgabe bis 11:30 Uhr)
Reglemente
>Schiessverordnung
>Merkblatt Schiesswesen ausser Dienst 2024
Eidgenössisches Feldschiessen in Uster
Es ist keine Anmeldung nötig, das Feldschiessen ist kostenlos. Teilnehmen können Schweizer/Schweizerinnen ab dem 10. Lebensjahr. Ausländer können das Feldschiessen schiessen, sofern sie eine Bewilligung der kantonalen Militärbehörde haben.
Das Feldschiessen 2024 in Uster ist vorbei. Bis am 31.08.2024 kann das Feldschiessen in anderen Schiesssanlagen noch absolviert werden!
>Abfrage Schiesstage in der SAT Admin
Reglemente
>Reglement Feldschiessen
>Schiessverordnung
Ranglisten
>Rangliste Schiessanlage Mühleholz 2024
>Vereinsrangliste Grütli-Feldschützen Uster 2024
>Beteiligung nach Verein Bezirk Uster 2024
Auszeichnungen
Anerkennungskarte & Kranzauszeichnung
Beim Obligatorischem Bundesprogramm kann die Anerkennungskarte erworben werden, beim Feldschiessen zusätzlich die Kranzauszeichnung. Die Punktelimiten unterscheiden sich je nach Altersategorie.
> Auszeichungslimitem FS & OP 300 m
Schützenauszeichnung Stgw 90
Die Schützenauszeichnung Stufe 1 und 2 können mittels Feldschiessen und Obligatorischem Bundesprogramm ausserdienstlich oder im JS Kurs erworben werden.
>Prüfungsbestimmungen
Feldmeisterschaftmedaille
Bei Erreichen von je 8 Anerkennungskarten im obligatorischen Bundesprogramm und Feldschiessen 300m, wird dem Schützen die erste Feldmeisterschaftsmedaille verliehen. Diese wird in drei Ausführungen verliehen, jedes mal zu den gleichen Bedingungen.
>Reglement Feldmeisterschaftsmedaille
Übernahme der persönlichen Waffe ins Privateigentum
Will der Ada nach dem Militärdienst sein Stgw 90 ins Privateigentum übernehmen, muss das Feldschiessen und das Obligatorische Bundesprogramm in den letzten 3 Jahren vor der Entlassung aus der Armee, mindestens je 2 mal geschossen worden sein. An der Entlassung müssen diese Schiessen im Militärischen Leistungsausweis vorgewiesen werden. Weiter muss ein Waffenerwerbschein und CHF 100 mitgebracht werden. Für die Übernahme der persönlichen Waffe wird keine Ausnahmebewilligung benötigt.
>Weitere Informationen
Unsere Sponsoren
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